Betriebliche Altersvorsorge

Warum eine betriebliche Altersvorsorge praktisch und sinnvoll ist

Durch das stetig sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung bedeutender denn je. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns bis zu 8 Prozent steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersversorgung zurückzulegen.

Seit dem 01.01.2019 ist im Rahmen der Entgeltumwandlung der Arbeitgeber verpflichtet, 15% des umgewandelten Beitrages als Arbeitgeber-Zuschuss in die Direktversicherung mit einzuzahlen, soweit die Entgeldumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt.

Die Direktversicherung in Kürze zusammengefasst:

  • Teile Ihres Gehalts werden als Beitrag in eine Direktversicherung umgewandelt.
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2023: 3.504 EUR)
  • Zusätzlich bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze p. a. steuerfreie Beiträge möglich
  • Flexible Beiträge, z.B. als Sonderzahlungen oder auch Unterbrechung der Beitragszahlung
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II

Angebot anfordern: Formular